Prüfung von technischen und organisatorischen Maßnahmen

Sind sie unsicher, ob ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) dem Stand der Technik entsprechen und alle relevanten Bereiche abgedeckt werden? Sind ihre Maßnahmen aufeinander abgestimmt und angemessen? Wir prüfen ihre TOM und helfen ihnen bei der richtigen Umsetzung.

Möchten Sie gerne einen Subunternehmer mit einer Datenverarbeitung beauftragen? Dann müssen Sie die technischen und organisatorischen Maßnahmen Ihres potenziellen Subunternehmers prüfen. Gerne übernehmen wir für Sie diese Prüfung.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordert in § 9 Maßnahmen zu folgenden Geboten, die in der Anlage weiter ausgeführt werden:

  • Zutrittskontrolle
  • Zugangskontrolle
  • Zugriffskontrolle
  • Weitergabekontrolle
  • Eingabekontrolle
  • Auftragskontrolle
  • Verfügbarkeitskontrolle
  • Trennungskontrolle
Diese 8 Kontrollen müssen mit Maßnahmen ausgefüllt werden, die auf das Unternehmen zugeschnittenen sind. Auch im Bereich der Verschlüsselung, wie sie vom Gesetz gefordert wird, können wir Sie umfänglich Beraten.